Impressum

Impressum, Firmenanschrift gemäß § 5 ECG und zusätzliche Angaben gemäß österreichischem Mediengesetz

Österreichischer Genossenschaftsverband

// Schulze-Delitzsch

Löwelstraße 14, 1010 Wien

Tel.: +43 1 31328-0

E-Mail: service@genossenschaftsverband.at

Der ÖGV ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951.

Vereinsaufsichtsbehörde:
Bundesministerium für Inneres
Revisionsaufsichtsbehörde:
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

UID-Nummer: ATU 36819608
ZVR-Zahl: 074084342
DVR: 0048577

Hinweis:
Das Vereinsgesetz und das Genossenschaftsrevisionsgesetz finden Sie unter www.ris.bka.gv.at

Angaben nach dem Mediengesetz

Informationen über Medieninhaber, Herausgeber und der Beteiligungen sowie Angaben zur grundlegenden inhaltlichen Richtung der Website:

Herausgeber und Medieninhaber
Österreichischer Genossenschaftsverband

// Schulze-Delitzsch

Löwelstraße 14, 1010 Wien

Vorstand
KommR Peter Haubner

Dr. Robert Makowitz

Verbandsrat
Zum Verbandsrat klicken Sie bitte hier.

Mitglieder
Eine Liste der Mitglieder finden Sie hier.

Grundlegende inhaltliche Richtung

  • Präsentation des ÖGV und seiner Mitgliedergruppen „Volksbank“ und „Ware“
  • Präsentation der Volksbanken und des Volksbanken-Verbundes
  • Informationen zu speziellen Serviceleistungen für Genossenschaften und Gründer
  • Weiterführende Informationen zu Genossenschaften


Technische Umsetzung

dmcgroup

Linke Wienzeile 4/2, 1060 Wien

Tel.: +43 1 585 66 10
dmcgroup.eu

Nutzungsbestimmungen

Der Österreichische Genossenschaftsverband // Schulze-Delitzsch prüft und aktualisiert die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Das Herstellen von Verbindungen zu derartigen Websites erfolgt auf eigene Gefahr. Der Österreichische Genossenschaftsverband ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

Des weiteren behält sich der Österreichische Genossenschaftsverband das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Die Webseiten des Österreichischen Genossenschaftsverbandes dienen nicht dazu, eine individuelle Anlage- oder sonstige Beratung zu ersetzen. Die Informationen auf diesen Webseiten sind keine zuverlässige Grundlage für Veranlagungs- und andere Entscheidungen. Die Performance in der Vergangenheit ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf die zukünftige Performance. Bitte kontaktieren Sie stets Ihren Kundenberater, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.

Es besteht kein Anspruch auf Nutzung und Verfügbarkeit der Services. Die Betreiber garantieren nicht für Betriebsunterbrechungen bzw. eine unangekündigte Einstellung des Service, sowie für eine sichere und fehlerfreie Zurverfügungstellung der Dienste.

Der Österreichische Genossenschaftsverband verpflichtet sich, die bei jeglicher Kontaktaufnehme/Registrierung und bei der Nutzung der Dienste durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich innerhalb des Mitgliederkreises und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hiezu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder der Teilnehmer hierzu seine Zustimmung gegeben hat.

Angaben gemäß Lobbying- und Interessenvertretungs-
transparenzgesetz BGBl. I Nr. 64/2012

Der Österreichische Genossenschaftsverband ist ein Interessenverband im Sinne des § 4 Ziff. 8 LobbyG. Organe und Dienstnehmer des Österreichischen Genossenschaftsverbandes üben im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch Interessenvertretung im Sinne des LobbyG aus. Das Ausmaß dieser Tätigkeiten bezogen auf die jährliche Arbeitszeit erreicht jedoch derzeit bei keinem Organ oder Mitarbeiter die gesetzliche Qualifikation einer überwiegenden Tätigkeit im Sinne des § 12 Abs. 2 LobbyG.

Vereinszweck

  • Prüfung der Einrichtungen, der Geschäftsführung und der Vermögenslage der Verbandsmitglieder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen der Satzung und der vom Vorstand erlassenen Prüfungsanweisungen, Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Früherkennungssystems (§ 61 Abs 1 BWG)
  • Wahrnehmung der gemeinsamen genossenschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Verbandsmitglieder auf nationaler und internationaler Ebene einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Organisation, wobei die damit verbundenen Aufgaben gegebenenfalls inklusive der Budgetfestsetzung delegiert werden können
  • Beratung und Unterrichtung der Verbandsmitglieder in der Unternehmensführung einschließlich der Unternehmensbewertung, Hilfe­leistung in Abgabensachen, Pflege des Erfahrungsaustausches sowie Schulung von Funktionären und Angestellten der Verbandsmitglieder
  • Regelung der Arbeitsbedingungen innerhalb des Geltungsbereiches der Mitgliedersatzungen und der Verbandssatzung im Sinne des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1973, BGBl. 1974/22 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz)
  • Pflege des Genossenschaftsgedankens, insbesondere durch Anregungen und Anleitungen zur Gründung neuer Genossenschaften
  • Bildung oder Mitwirkung an der Bildung von zweckgewidmeten Fonds, die gemeinschaftlichen Interessen dienen und durch eigene Organe (Ausschüsse) verwaltet werden können
  • Vertretung der Mitglieder