Erfolgsmodell Genossenschaft

Gemeinsam erfolgreich – dieses Motto bringt auf den Punkt, was die Genossenschaft ausmacht. Die Gesellschafter einer Genossenschaft heißen Mitglieder. Sie wirtschaftlich zu fördern, ist das große Ziel.

„Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große“, sagte Genossenschaftspionier Hermann Schulze-Delitzsch. „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“, formulierte Friedrich Wilhelm Raiffeisen ganz ähnlich.

Auf einen Blick

Die Idee

Eine Kooperation zwischen Unternehmen oder auch Privatpersonen und Gebietskörperschaften ermöglicht Leistungen, die einer allein nicht stemmen könnte.

Der Auftrag

Im Mittelpunkt steht die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder in einem klar abgegrenzten Bereich, darüber hinaus bleibt jeder eigenständig.

Das Prinzip

Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer der Genossenschaft und deren Kunden. Sie beziehen also die gewünschten Leistungen von der Genossenschaft. Aber auch Geschäfte mit Dritten sind möglich.

Wie es genau funktioniert

  • Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit – genauso wie etwa die GmbH oder die AG. Die Rechtsform wird mit einem Zusatz (häufig eG oder eGen) gekennzeichnet.
  • Gemäß Genossenschaftsgesetz ist das oberste Ziel die „Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder“ (§ 1 GenG).
  • Dieser Förderzweck wird in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft konkretisiert. Dabei kann es sich etwa um die günstige Bereitstellung von Rohstoffen handeln, den Vertrieb von Waren oder auch um den Zugang zu regionalen Bankdienstleistungen.
  • Damit das funktioniert, gilt: Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer (Kapitalgeber) der Genossenschaft und in der Regel auch Kunden (Bezieher der Förderleistungen).
  • Der Förderauftrag schließt das Erzielen von Gewinnen nicht aus. Ganz im Gegenteil: Diese sind sogar notwendig, um den langfristigen Bestand der Genossenschaft zu sichern. Und: Obwohl die Förderung im Vordergrund steht, können Überschüsse auch als Dividenden ausgeschüttet werden.
  • Mitglieder zeichnen beim Eintritt in die Genossenschaft Geschäftsanteile. Damit sind sie finanziell an ihr beteiligt und tragen auch unternehmerisches Risiko, wobei die Haftung auf die Höhe des Geschäftsanteils beschränkt werden kann.
  • Oberstes Entscheidungsorgan der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Hier hat in der Regel jedes Mitglied eine Stimme (Kopfstimmrecht). Sie wählt Vorstand bzw. Aufsichtsrat und trifft wesentliche strategische Entscheidungen.
  • Der Aufsichtsrat dient als Kontrollorgan, er ist ab 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben.
  • Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Die genossenschaftlichen Prinzipien

Förderprinzip

Die Mitgliederförderung ist das Wesensmerkmal der Genossenschaft.

Identitätsprinzip

Das Mitglied ist zugleich Eigentümer und Kunde (Selbstverantwortung).

Demokratieprinzip

Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme, Vorstand und Aufsichtsrat kommen aus dem Mitgliederkreis (Selbstverwaltung).

Subsidiaritätsprinzip

Die genossenschaftliche Selbsthilfe beschränkt sich auf jene Geschäftsbereiche, welche die Mitglieder allein nicht besser meistern können.

Vorteile auf einen Blick

Zwei Frauen schauen auf den Bildschirm eines Laptops
Hände auf der Tastatur eines Laptops, der auf einem Tisch steht.

Einfach gründen

Die Gründung erfolgt rasch und unbürokratisch. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital und auch keine Mindest-Körperschaftsteuer.

Ein Maler in Arbeitskleidung mit Malerwerkzeug
Ein Maler pinselt an einer Eckwand eines Zimmers

Flexibel gestalten

Sie haben großen Spielraum bei der individuellen Ausgestaltung. Die Genossenschaft übernimmt nur die ihr übertragenen Aufgaben. Sie bleiben als Unternehmer oder Unternehmerin so eigenständig, wie Sie möchten.

Ein Gang in einer große Lagerhalle, rechts und links sind Lagerregale zu sehen, in der Mitte eine Gruppe von Menschen
Ansicht der Oberkörpers eines Mannes von hinten, er hebt die Hand, im Hintergrund ist eine Versammlung zu sehen

Dynamisch wachsen

Der Ein- und Austritt von Mitgliedern ist jederzeit schnell und unkompliziert möglich, es ist kein Notar erforderlich. Sie bestimmen gemeinsam mit Ihren Partnern, ob und wie schnell die Genossenschaft wachsen soll.

Eine Frau in Arbeitskleidung mit Tablet in der Hand, im Hintergrund ein Lagerraum und ein Mann in Arbeitskleidung
Ein Stapel von Europaletten steht in einer Lagerhalle

Sicher wirtschaften

Es gilt die beschränkte Haftung. Eine regelmäßige Revision minimiert zudem das Risiko für die Mitglieder. Daher zählt die Genossenschaft zu den sichersten Rechtsformen.

Genossenschaften in der Praxis

Genossenschaften sind ein weltweites Erfolgsmodell: Rund um den Globus sind fast eine Milliarde Menschen in rund drei Millionen Genossenschaften organisiert. In Österreich gibt es rund 1.800 Genossenschaften, ein Drittel der Bevölkerung ist Mitglied in mindestens einer davon. Neben den im ÖGV organisierten Volksbanken und gewerblichen Genossenschaften gehören dazu unter anderem auch der Raiffeisensektor oder die Wohnbaugenossenschaften.

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Julia Hochrainer, MA

Telefon: +43 1 31328-100
E-Mail: gruenderservice@genossenschaftsverband.at